Ausbauschritt des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP)

Seit das Schweizer Stimmvolk 2014 die FABI-Vorlage angenommen hat, ist die Finanzierung und der Ausbau der schweizerischen Bahninfrastruktur (FABI) neu geregelt: Während die Kantone und der Bund den Bahnausbau gemeinsam finanzieren, ist für dessen Planung und Umsetzung allein der Bund verantwortlich; die Kantone sind in diesen Prozess involviert. Die Bahninfrastruktur wird dabei schrittweise ausgebaut. Über die jeweiligen Ausbauschritte entscheiden National- und Ständerat alle vier bis acht Jahre.

Ausbauschritt 2035
Im Juni 2019 hat das Parlament in Bern dem Ausbauschritt 2035 für die Bahninfrastruktur zugestimmt. Für den im Ausbauschritt 2035 ausdrücklich erwähnten Durchgangsbahnhof Luzern bedeutet dies, dass dessen Projektierung inklusive Auflageprojekt ohne Unterbruch erfolgen kann. Damit ist ein wichtiger weiterer Meilenstein erreicht. Im Vorfeld zum parlamentarischen Entscheid hatte sich der Kanton Luzern gemeinsam mit den weiteren Zentralschweizer Kantonen bei den National- und Ständeräten für die Aufnahme des Durchgangsbahnhofs im Ausbauschritt 2035 eingesetzt, da dieser in der Botschaft des Bundesrates ursprünglich nicht enthalten war. 

Nächster Ausbauschritt
Zurzeit läuft die Projektierung für den Durchgangsbahnhof. Die am Durchgangsbahnhof beteiligten Partner – das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), die Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden, die Stadt Luzern, der Verkehrsverbund Luzern (VVL), der Gemeindeverband LuzernPlus und die Zentralbahn –  treiben nun die Planung des Durchgangsbahnhofs zügig voran, sodass mit dem nächsten Ausbauschritt die Realisierung in Angriff genommen werden kann. Mit der Botschaft 2026 entscheidet das Bundesparlament darüber, ob der Durchgangsbahnhof ab Anfang der 2030er-Jahre realisiert werden kann.

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