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Durchgangsbahnhof Luzern

Was ist der Durchgangsbahnhof?

Durchgangsbahnhof Luzern im Überblick

Der Durchgangsbahnhof Luzern macht aus dem heutigen Kopfbahnhof mit verschiedenen Engpässen eine zeitgemässe, leistungsfähige Mobilitätsdrehscheibe. Das Projekt ist Voraussetzung, dass wieder ein Ausbau der Bahnkapazitäten am Knoten Luzern möglich wird, die heute ausgeschöpft sind. Das Projekt besteht aus drei Elementen: dem Dreilindentunnel, dem Tiefbahnhof und dem Neustadttunnel. Mit den neuen unterirdischen Zufahrten und Perrons unterhalb des heutigen Kopfbahnhofs behebt der Durchgangsbahnhof die Engpässe im vollausgelasteten Bahnsystem und ermöglicht ein zukunftsfähiges Bahnangebot, wie zum Beispiel ein S-Bahnsystem im 15-Minuten-Takt.

Die SBB plant den Durchgangsbahnhof im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr. Sie arbeitet mit Kanton und Stadt Luzern, der Zentralbahn, dem Verkehrsverbund Luzern sowie den Kantonen Obwalden und Nidwalden zusammen und bezieht auch den Gemeindeverband LuzernPlus mit ein.

BAV erteilt Phasenfreigabe für das Bau- und Auflageprojekt

Nachdem im Mai 2023 das DBL-Vorprojekt präsentiert werden konnte, ist ein nächster Meilenstein erreicht: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Ende November die SBB mit der Ausarbeitung des Bau- und Auflageprojekts für die erste Etappe des DBL beauftragt. Die erste Etappe umfasst den Tiefbahnhof Luzern inkl. Dreilindentunnel. Der Bau wird mit dieser Etappe gestartet. Voraussetzung ist, dass das Bundesparlament die Finanzierung der Realisierung im Rahmen der Botschaft 2027 beschliesst.

Weitere Infos: Kosten und Finanzierung

Schlüsselprojekt für Luzern 

Der Durchgangsbahnhof ist ein Schlüsselprojekt des Kantons Luzern und Bestandteil der zentralen Planungsinstrumente des Kantons. Im Agglomerationsprogramm, im kantonalen Richtplan – die beide vom Bund genehmigt werden – und im kantonalen öV-Bericht wird das Projekt mit höchster Priorität verfolgt. Auch der SBB-Korridorrahmenplan Zentralschweiz erachtet den Durchgangsbahnhof als zentrales Vorhaben zur Weiterentwicklung des Bahnknotens Luzern. Die Zentralschweizer Regierungskonferenz und die Zentralschweizer Konferenz des öffentlichen Verkehrs haben den Durchgangsbahnhof neben dem Zimmerberg-Basistunnel 2 zudem als strategisches Projekt deklariert, das rasch möglichst realisiert werden muss.

Im Juni 2019 hat das eidgenössische Parlament dem Ausbauschritt 2035 für die Bahninfrastruktur zugestimmt. Für den im Ausbauschritt 2035 ausdrücklich erwähnten Durchgangsbahnhof Luzern bedeutet dies, dass dessen Projektierung inklusive Auflageprojekt nun ohne Unterbruch erfolgen kann.

Linienführung SBB neu
Linienführung (©SBB 2021)
Nord-Süd- und Ost-West-Verbindung

Stellungnahme Verkehr '45

Kanton Luzern begrüsst die Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage «Verkehr '45» des Bundesrates. Die detaillierte Beurteilung und eine umfassende Stellungnahme wird in den nächsten Wochen erarbeitet. Wie erwartet ist der Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) mit seiner ersten Etappe als nationales Schlüsselprojekt in der Botschaft enthalten. Das entspricht der verkehrlichen Bedeutung des Projekts für die gesamte Schweiz und ist sehr erfreulich. Entscheidend ist aus Sicht des Kantons Luzern, dass die Priorisierung der Projekte auf einer gesamtschweizerischen verkehrlichen Wirkung basiert. Die vom Bund gewählte Ausrichtung auf Grundlage des ETH-Gutachtens «Verkehr 2045» erachten wir als den richtigen Ansatz.

Der Durchgangsbahnhof nicht nur für die Zentralschweiz, sondern für die ganze Schweiz ein Schlüsselprojekt. Er erhöht die Kapazität, Qualität und Redundanz des gesamten Schweizer Schienennetzes, ermöglicht den durchgehenden Halbstundentakt zwischen allen Schweizer Grossstädten, verkürzt die Reisezeiten auf der Nord-Süd- sowie der West-Süd-Achse, entlastet die stark belastete West-Ost-Achse. Damit entfaltet der Durchgangsbahnhof einen Nutzen weit über die Zentralschweiz hinaus und leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem leistungsfähigen Bahnnetz für die ganze Schweiz.

Deshalb erwarten wir, dass die erste Etappe wie vorgesehen Bestandteil der definitiven Botschaft bleibt und ohne Verzögerung beschlossen wird. Die zweite Etappe (Neustadttunnel und Anschluss Gütsch) gehört zudem zwingend in den nächsten Ausbauschritt (Botschaft 2031). Nur der vollständige Ausbau des Durchgangsbahnhofs Luzern kann seine volle Wirkung entfalten.

Ebenso wichtig ist eine langfristig verlässliche Finanzierung. Der Bahninfrastrukturfonds muss nachhaltig alimentiert werden. Der Kanton Luzern begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, das Mehrwertsteuerpromille zugunsten des Bahninfrastrukturfonds über 2030 hinaus zu verlängern. Nur mit einer gesicherten Finanzierung können die notwendigen Investitionen in das Schweizer Bahnnetz verlässlich umgesetzt werden.